Neben der Unfallinstandsetzung und Lackierung ist Ihr Auto auch in Sachen Inspektionen, Hauptuntersuchung (HU/TÜV), Abgasuntersuchung (AU), Reifenservice, Achsvermessung, Glasschäden, Öl- und Bremsenservice, elektronische Fehlerdiagnose, Klimaservice und in allen sonstigen Mechanik-Reparaturen bei uns in den besten Händen.
Kontakt aufnehmenSehr geehrte Stehning-Kundin, sehr geehrter Stehning-Kunde, vielen Dank, dass Sie mit ihrem Auto zwecks Unfallinstandsetzung zu uns gekommen sind. Wir versichern Ihnen, Ihr Auto „so schnell wie möglich“ zu reparieren.
Dabei bitten wir Sie allerdings zu berücksichtigen, dass Unfallschäden keine geplanten Ereignisse sind und wir unsere Reparaturabläufe stetig den aktuellen Unfallereignissen anpassen müssen. Damit wir eine genaue sach-und fachgerechte Kalkulation vornehmen können, bleibt Ihr Fahrzeug sofort bei uns.....und Sie erhalten für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen, damit Sie mobil bleiben. Ihr zuständiger Serviceberater erklärt Ihnen, ob und ggf. wie viel Sie ggf. für den Ersatzwagen zahlen müssen. Ebenfalls gibt es in der Unfallreparaturbranche einige Faktoren, die eine reibungslose Reparaturabwicklung und eine genaue Angabe eines Fertigstellungstermins sehr schwierig machen:
Versicherungen:
-aufwendige Schadensdokumentation
-die Haftungsfreigabeliegt nicht vor-die Reparaturfreigabeliegt nicht vor-ein Gutachter muss ggf. eingeschaltet werden
-Ersatzteilbestellung (wir verwenden ausschließlich Original-Ersatzteile)
-Ersatzteile werden beschädigt geliefert -falsche Teile werden geliefert -bestellte Ersatzteile wurden nicht geliefert-Ersatzteile sind im Rückstand (Die Herstellerfirmen haben aus Kostengründen keine großen Lagerbestände)
Wir halten Sie nicht nur mobil sondern informieren Sie auch regelmäßig telefonisch über den aktuellen Stand der Reparatur. Unsere Kosten rechnen wir nach Abschluss der Reparatur direkt mit der zuständigen Versicherung ab. Es kann passieren, dass einige von uns erbrachten, notwendigen Leistungen gar nicht oder nicht zu 100% von der Versicherung bezahlt werden (z.B. Betriebsmittel, Abrechnung „Neu-für-alt-Abzug“).
Betriebsmittel sind:
das Kältemittel für die Klimaanlage oder das Kühlmittel für den Kühler oder neue Glühbirnen für Ihre Beleuchtungsanlage (Leuchtmittel).„ Neu-für-alt-Abzug“:
„Ein Neu-für-alt-Abzug ist dann berechtigt, wenn der Geschädigte durch die Unfallschadenreparatur eine spürbare und zeitnahe eigene Investition in das Fahrzeug erspart.“
Zwei Beispiele: 1.
Die Reifen der Vorderachse hatten noch 1,7 mm Profil und wurden beim Unfallaufgeschlitzt. Im Zuge der Unfallschadenreparatur werden neue Reifen montiert. Der Geschädigte hätte in Kürze ohnehin neue Reifen kaufen müssen. Das muss er nun nicht mehr. Das ist eine spürbare und zeitnahe eigene Ersparnis, also ist der Neu-für-alt-Abzug berechtigt.
2.
Der Auspuff wäre in drei Wochen wegen Rostes abgefallen und fällt nun wegen des Auffahrunfalls drei Wochen früher runter. Im Zuge der Unfallschadenreparatur wird ein neuer Auspuff montiert. Der Geschädigte hätte in aller Kürze ohnehin einen neuen Auspuff kaufen müssen. Das muss er nun nicht mehr. Das ist eine spürbare und zeitnahe eigene Ersparnis, also ist der Neu-für-alt-Abzug berechtigt. Für die von der Versicherung nicht bezahlten Kosten sind Sie als unser Auftraggeber verantwortlich und zahlungspflichtig. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese wichtigen Informationen zu lesen. Haben Sie noch weitere Fragen zur Reparaturabwicklung? Sprechen Sie uns gerne an!
Ihr STEHNING-TEAM info@stehning.com www.stehning.com
Kiel & Eckernförde | Mo.-Do. | 07:00 Uhr-16:30 Uhr |
Kiel | Fr. | 07:00 Uhr-16:00 Uhr |
Eckernförde | Fr. | 07:00 Uhr-15:00 Uhr |
Durch langjährige Erfahrung, sind wir in der Lage fast jedes Fahrzeug zu reparieren. Der große Erfolg gibt uns recht.
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